Gutachterkommission zur Anerkennung der Künstlereigenschaft
gemäß § 18 EStG Abs. 1 Nr. 1
Der Begriff „Anerkennung der Künstlereigenschaft“ ist ein steuerrechtlicher Fachbegriff. Seit dem Jahr 1947 hat der VBKW das Privileg, die Gutachterkommission zur Anerkennung der Künstlereigenschaft gemäß § 18 EStG Abs. 1 Nr. 1 mit Zustimmung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe durchzuführen.
Es handelt sich nicht um ein verbandsinternes Prüfverfahren. Der VBKW ist für die Durchführung der Kommission verantwortlich. Unabhängige Gutachter prüfen die Voraussetzungen und stellen die Künstlereigenschaft durch Sichtung der eingereichten Arbeiten fest, die sich durch handwerkliche Qualität, Originalität und vor allem durch künstlerische Eigenständigkeit ausweisen müssen. Die Gutachterkommission besteht aus mindestens sieben anerkannten Künstlerinnen und Künstlern aller Fachrichtungen.
Antragsformulare und Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage an info@vbkw.de
Die Gebühr für die Teilnahme an der Gutachterkommission beträgt derzeit 200 Euro.
Die Feststellung der Künstlereigenschaft ist unabhängig von der Aufnahme in den VBKW und kann unabhängig von der Aufnahme in den VBKW beantragt werden.
Ohne abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Kunsthochschule / Kunstakademie ist die Künstlereigenschaft Voraussetzung für die Aufnahme in den VBKW.
Sie haben noch Fragen ? Bitte wenden Sie sich an die VBKW Geschäftsstelle.